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Beitragsordnung
des Vereines der Freunde und Förderer des Chores Friedrich Wolf Dresden e.V.
1. Jedes Mitglied des Vereines ist gemäß § 6 der Satzung beitragspflichtig.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird wie folgt festgelegt:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 24,00 € pro Jahr (2,00 € pro Monat).
Für Ehegatten beträgt der Beitrag mindestens 12,00 € pro Jahr (1,00 € pro Monat).
Für Rentner, Lehrlinge, Studenten und Geringverdienende beträgt der Beitrag mindestens 12,00 € pro Jahr (1,00 € pro Monat).
Da es sich bei diesem Beitrag um einen Mindestbeitrag handelt, steht es jedem Mitglied frei, einen höheren Beitrag zu zahlen.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist bei jährlicher Zahlung spätestens am 31.03. zu bezahlen, in der Regel per Einzugsermächtigung.
4. Wird die Mitgliedschaft im Lauf des Jahres beendet, ist der Beitrag bis einschließlich des Austrittsmonats zu bezahlen. Wird die Mitgliedschaft während des Jahres begründet, so ist der Mitgliedsbeitrag ab dem Eintrittsmonat zu bezahlen.
5. Von den Mitgliedsbeiträgen sowie sonstigen Einnahmen sind alle Ausgaben des Vereines, insbesondere die Zuwendungen an den Chor Friedrich Wolf Dresden e.V. zu begleichen.
Dresden, 18.03.2016
Vorsitzender Schatzmeisterin
Bruno Lischke Martina Stange